Die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wurden 1933 gleichgeschaltet. Menschen ohne „arische“ Abstammung und politisch Missliebige ließ das NS-Regime aus Verwaltungsorganen und Personal entfernen.
Die Sparkassen hatten dem Wohl der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft zu dienen. Das Sparen wurde ideologisch aufgeladen und „nationale Pflicht“. So verkündete etwa die gleichgeschaltete Stadtsparkasse Mühlberg 1934, dass diejenigen, die ihre Spargelder nicht zur Sparkasse brächten, „Volksschädlinge“ seien.
Im Zweiten Weltkrieg wurde sehr viel Geld bei den Sparkassen gespart, vor allem wegen den beschränkten Konsummöglichkeiten. So gab es zum Beispiel 1944 bei der Stadtsparkasse Finsterwalde 40,8 Millionen Reichsmark Spareinlagen.
Der Staat nutzte die Einlagen der Kunden für Aufrüstung und Kriegsführung. Die Sparkassen investierten dafür verstärkt in Reichsanleihen. So kaufte etwa die einlagenstärkste Sparkasse in der Region, die Kreissparkasse Liebenwerda, 1943 für 15,1 Millionen Reichsmark Reichsanleihen und Reichsschatzanweisungen.
Das NS-Regime enteignete auch jüdische Sparkassenkunden. Eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 ermöglichte selbst eine kollektive Enteignung von ins Ausland geflohenen und dorthin deportierten Juden. Sie verloren ihre Staatsangehörigkeit und damit ihr Vermögen, das die Sparkassen abzuliefern hatten.
Das Sparkassenpersonal war lange Zeit fast ausschließlich männlich. In Kriegszeiten mussten viele Sparkassenangestellte an die Front. Weibliche Hilfskräfte wurden eingestellt. Aber teilwiese blieben auch diese nicht erhalten, sondern mussten kriegswichtige Arbeit in Rüstungsbetrieben verrichten. Die Einberufungen und Dienstverpflichtungen von Arbeitskräften ließen die Anforderungen an die verbliebenen Beschäftigten steigen. Bei der Schweinitzer Kreissparkasse reduzierte sich das Personal in den Jahren 1940 bis 1944 sogar um die Hälfte.